Rechtskonformer Wechsel von
PKV
zu
GKV
Auch über 55!

Ein weiterer Fokus unserer Kunden*innen: Wechsel aus der PKV in die GKV
Die Gründe unserer Kunden, sich in der Vergangenheit – innerhalb des in Deutschland bestehenden dualen Versicherungssystems – für die PKV zu entscheiden, sind vielschichtig. Meist war es der erweiterte Leistungsumfang oder finanzielle Gründe.
Allerdings steigen im Alter die Beiträge für die private Krankenversicherung, weshalb Betroffene den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung suchen, insbesondere aufgrund der sinkenden Einkünfte im Rentenalter.
Die Mehrzahl befürchtet, dass sie in Zukunft in die Lage versetzt wird, die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr zahlen zu können oder befindet sich bereits in einer sehr angespannten finanziellen Lage, die aktuellen Beiträge zu finanzieren.
Hohe Beiträge
Bereits heute liegen die monatlichen Beiträge für 55-65-jährige Privatversicherte trotz und zuzüglich bestehender Selbstbeteiligungen innerhalb des bestehenden Tarifs zwischen 500 € und 1200 €.
Ungeachtet dieses Umstandes erhöhen die Versicherungsgesellschaften weiterhin die Beiträge. Auch wenn die Erhöhungen der Versicherungsgesellschaften rechtlich zulässig sind und die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen widerspiegeln, verschärft dies nur noch weiter die bedrohliche Lage der Versicherten hinsichtlich der Bezahlbarkeit ihrer Beiträge.
Eine angenommene und defensive jährliche Beitragsanpassung von nur 5 %, auf Basis eines aktuellen Beitrags von 500 €, würde bei einem 55-jährigen Privatversicherten den Beitrag im Alter von 65 Jahren auf ca. 810 € erhöhen.
Das Problem
Rückkehr zur GKV fast unmöglich
Obwohl die privaten Krankenversicherungen diese Erhöhungen mit Altersrückstellungen teilweise ausgleichen/ausgleichen sollten, ist die Höhe dieser enormen Beitragslast dennoch für viele ältere Menschen eine erhebliche finanzielle Bedrohung – ohne Aussicht auf eine tragfähige und nachhaltige Lösung!
Das deutsche Sozialversicherungsrecht schränkt für Personen, die älter als 55 Jahre sind überdies hinaus, die Rückkehr in die GKV erheblich ein bzw. verhindert diese Rückkehr.

Die Lösung
Entgegen der vorherrschenden (falschen) Aussagen: „Dass es KEINE rechtskonformen Wechselmöglichkeiten aus der PKV zur GKV von Personen die älter als 55 Jahre sind gibt“, zeigen wir Ihnen Ihre persönlichen Handlung- und Wechseloptionen auf.
Dies unter Zuhilfenahme nebenstehender Rechtsnormen.
- Deutsches Sozialversicherungsrecht (SGB)
- Freizügigkeitsrechte von Bürgern der EU
-
Über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht
(EU-Rechtsnormen und Verordnungen) - Gültige Rechtsprechung
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Ihre Vorteile
Unsere Expertise
Rechts- und Beratungssicherheit durch handelnde Kompetenzträger auf höchstem fachlichen Niveau.
Aus Theorie wird Praxis
Unsere Dienstleistung bezieht sich in diesen Fällen auf die administrative Begleitung des bürokratischen und komplexen Wechselprozesses ggf. begleitend durch ein seit Jahren funktionierendes Netzwerk von kooperierenden Fachanwälten, Steuerberatern, Rentenberatern und externen Dienstleistern im innereuropäischen Ausland.
Beiträge sparen
Die finanzielle Bedrängnis unserer Kunden ist fast immer der Kern der Wechselmotivation, da nach dem Beginn der Versicherung in der GKV für Sie
monatliche Beitragsersparnisse (PKV zu GKV) zwischen 300 € und 1000 € entstehen.
Es bedarf daher keiner besonderen Erwähnung, welch unglaubliche Gesamtersparnisse sich für Sie als unsere Kunden über die vielen Jahre der zukünftigen Versicherung in der GKV ergeben werden.
Angemessene Kosten
Die Gesamtkosten für den Wechselprozess betragen regelmäßig zwischen:
5.500 € – 12.500 €
Ihre persönliche Situation berücksichtigend, erhalten Sie einen individualbasierten Vorschlag.

Rechtskonforme Optimierung der Beitragslast für Mitglieder der GKV
Dies betrifft insbesondere die Personenkreise
- Ehepartner, die in der Firma des anderen Ehepartners beschäftigt sind
- Selbstständige, die freiwillig versichert sind in der GKV
- Freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die überwiegend Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung oder Kapitalerträgen erzielen
- Pflichtversicherte oder freiwillige Mitglieder der GKV, die aus der Beschäftigung/Selbständigkeit ausscheiden beenden/unterbrechen und eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Kapitalabfindung zu erwarten haben.
Denn...
die Kapitalabfindung einer bAV unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht in der GKV für 10 Jahre mit dem 120. Teil der Abfindungshöhe
Beispiel:
50.000 € / 120 Monate
Abfindungshöhe / 10 Jahre
(Freibetrag berücksichtigt)
KV: 247 € / PV: 416 €
Monatliche Bemessungsgrundlage der Krankenkasse
247 € / 416 € x ca. 19,6 %
Kranken- u. Pflegeversicherungsbeitrag
54,- €
monatliche Beitragslast des Mitglieds.
54,- € x 120 Monate
Nettozahlung an die gesetzliche Krankenkasse
innerhalb von 10 Jahren
6.480€

Rentenversicherung

Krankenversicherung

Optimierung Ihres Beitrags in der GKV

Krankenkassen- Wechselservice

Schulungen

Personen ohne Krankenversicherung
Unser Team

Elmar Jansen
Erfahrung / Qualifikationen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:
- Studium zum Krankenkassenbetriebswirt
- Sozialversicherungsfachangestellter im gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherungsrecht
- mehrjährige Dozententätigkeit an der Bundesakademie der Betriebskrankenkassen
- mehrjährige Dozententätigkeit am Bildungszentrum der Wirtschaft in Duisburg (Sozialversicherungsrecht)
- mit 18 Jahren Erfahrung im operativen Geschäft als Spezialist und Führungskraft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erfahrung / Qualifikationen in der privaten Versicherung:
In der privaten Versicherung durchlief ich die höchstanerkannte Spezialausbildung in der Personenversicherung bei der Allianz und absolvierte alle offiziell anerkannten Ausbildungen/Zulassungen als:
- Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)
- Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
- Geprüfter Experte für Kranken- u. Pflegeversicherung (DVA)
- Spezialausbildung in der Personenversicherung der Allianz
- Seit 2010 erfolgreiche Erfahrung im operativen Vertrieb der privaten Versicherung; Selbständiger Vertreter seit Anfang 2012

Samira Jansen
Erfahrungen im sozialen Bereich / Qualifikationen:
- Betriebswirtin
- Zuständigkeit: Verträge, Rechnungswesen, Controlling
- Langjährige Führungserfahrung bei verschiedenen sozialen Trägern
- Vorständin eines Sozialträgers bis Mai 2022

Dieter Janssen
Erfahrungen / Qualifikationen
- Zugelassener Rentenberater
- Krankenkassenbetriebswirt
- Mehrjähriger Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Verantwortlicher in Krankenkassen für das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Erfahrungen im sozialen Bereich / Qualifikationen:
- Betriebswirtin
- Zuständigkeit: Verträge, Rechnungswesen, Controlling
- Langjährige Führungserfahrung bei verschiedenen sozialen Trägern
- Vorständin eines Sozialträgers bis Mai 2022
Erfahrungen / Qualifikationen
- Zugelassener Rentenberater
- Krankenkassenbetriebswirt
- Mehrjähriger Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Verantwortlicher in Krankenkassen für das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Erfahrung / Qualifikationen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:
- Studium zum Krankenkassenbetriebswirt
- Sozialversicherungsfachangestellter im gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherungsrecht
- mehrjährige Dozententätigkeit an der Bundesakademie der Betriebskrankenkassen
- mehrjährige Dozententätigkeit am Bildungszentrum der Wirtschaft in Duisburg (Sozialversicherungsrecht)
- mit 18 Jahren Erfahrung im operativen Geschäft als Spezialist und Führungskraft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erfahrung / Qualifikationen in der privaten Versicherung:
In der privaten Versicherung durchlief ich die höchstanerkannte Spezialausbildung in der Personenversicherung bei der Allianz und absolvierte alle offiziell anerkannten Ausbildungen/Zulassungen als:
- Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)
- Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
- Geprüfter Experte für Kranken- u. Pflegeversicherung (DVA)
- Spezialausbildung in der Personenversicherung der Allianz
- Seit 2010 erfolgreiche Erfahrung im operativen Vertrieb der privaten Versicherung; Selbständiger Vertreter seit Anfang 2012
Erfahrungen / Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Tätigkeiten am Europäischen Rechnungshof
- Spezialisierung u.a. im Bereich europäischen Rechts mit direktem Bezug/Auswirkung zu innerdeutschen Rechtsnormen (Versicherungsrecht)
Zuständigkeit:
- Begleitung der Kunden im Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren

Über uns
„Am Anfang eines jeden Weges,
steht immer der erste Schritt…“
Was vor über 25 Jahren im Rahmen der Verantwortlichkeit bei Krankenkassen und sozialen Trägerschaften für uns begann, sich vor über 12 Jahren zu einer Nebentätigkeit veränderte, entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem tragfähigen, komplexen und eigenen Tätigkeitsschwerpunkt.
Wir, die Geschäftsführer der Jansen GKV & KV Expert GmbH, haben es uns nicht zuletzt auch aus sozialen Gründen zur Aufgabe gemacht, Menschen, die Ihre Rechte allein nicht durchsetzen können, im Zusammenhang mit Themen der Krankenversicherung administrativ zu unterstützen. Wir leisten hierbei jedoch keine Rechtsberatungen innerhalb der GmbH-Tätigkeiten.
Ein Team, bestehend aus erfahrenen Kompetenzträgern, die diese Ideologie teilen, haben sich als kooperierende Fachleute – neben Ihren eigenen Haupttätigkeiten – zusammengefunden.
So trägt jedes Teammitglied mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Realisierung und Durchsetzung bestehender Rechtsansprüche unserer Kunden bei.
Inhaltlich waren es in der Vergangenheit vielfältige Begehrlichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung (meist Unsicherheiten zur Versicherungsfähigkeit, Beitragshöhen, Krankengeld u.v.m.).
Heute, getragen von der demografischen Entwicklung und den sich hieraus ergebenden Einkommensverwerfungen, sowie den zusätzlichen kostentreibenden Veränderungen unserer Zeit, reduzieren sich die Anfragen unseren Kunden fast ausschließlich auf das Thema:
Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Die Durchsetzung der rechtskonformen Möglichkeiten unserer Kunden wurde in den letzten Jahren jedoch zunehmend schwieriger. Haltungen und Handlungen – trotz unveränderter Rechtslage – der „externen Beteiligten“ des Wechselprozesses fordern in Teilen unterschiedliche und spezialisierte Reaktionen (z. B. Anhörungen, Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, einstweiligen Rechtsschutz, Untätigkeitsklagen) um den Prozess unserer Kunden zum Erfolg zu führen.
Aus vorgenannten Gründen fand sich das Team zusammen und pflegt darüber hinaus weiterhin fachübergreifende Netzwerke und Kooperationen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte.
Wir stehen gerne für Sie mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung und freuen uns auf Sie…
Herzlichst
Elmar & Samira Jansen