Krankenkassenwechsel
GKV
zu
GKV
- Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse war noch nie so einfach.
- Erkennen Sie Ihr finanzielles Einsparpotential und vergleichen Sie die Ihnen wichtigen Leistungsmerkmale der jeweiligen Krankenkasse.
- Wählen Sie Ihre Wunsch-Krankenkasse aus und schließen den Krankenkassenwechsel einfach, digital und rechtssicher ab.
- KEINE Kündigung der bisherigen Krankenkasse durch SIE erforderlich, das übernimmt die neu gewählte Krankenkasse für Sie per Gesetz.

Der Fokus unserer Kunden*innen: Wechsel der gesetzlichen Krankenvesicherung
Ein Krankenkassenwechsel in Deutschland löst regelmäßig kontroverse Gespräche und Diskussionen aus.
Zunehmend sind die Menschen offener Ihre Krankenkasse zu wechseln. Ihre Verbundenheit aus Tradition oder Marke über Bord zu werfen und sich Krankenkassen zuzuwenden, die Ihren persönlichen Bedürfnissen nach individuellen Leistungen, Beitragsersparnissen, Erreichbarkeit, Serviceansprüchen sowie digitalen Möglichkeiten als auch Reaktions- geschwindigkeit mehr entsprechen.
Der Mehrwert
Ja, ein Großteil der Leistungen sind per Gesetz als Rechtsanspruchsleistung vorgeschrieben!
Doch sind es unterschiedliche Bereiche, die in der heutigen Zeit für viele Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnen (Präventionskurse, Mehrleistungen, Vorsorge, Zahnreinigung, Osteopathie, alternative Heilmethoden, Zuschüsse zu Gesundheitsreisen, Bonusprogramme, Rückerstattungsprämien usw.).
Aber...
Wie zufrieden kann man sein, wenn Alternativen nicht bekannt sind?
- In welchem Umfang stehen Ihnen Leistungen zu?
- Ist der offensichtlich „günstigere“ Beitrag unter Beachtung von anderen Mehrwerten tatsächlich „günstiger“?
- Wenn es monetär günstiger sein soll, welche wählbare Krankenkasse wäre dies?
Aus diesen und anderen Gründen wechseln jedes Jahr hunderttausende gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse!
Lassen Sie sich bei Ihren Überlegungen durch den digitalen Beitrags- und Leistungsvergleich unterstützen!
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit und wechseln Sie voll digital einfach und komfortabel zu Ihrer bevorzugten Krankenkasse!
Wichtiges und Nützliches
- Jede/r gesetzlich Versicherte/r (Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte/r) kann unabhängig des Alters oder des Gesundheitszustands so oft die Krankenkasse wechseln, wie es gewünscht ist!
- Die neu gewählte Krankenkasse darf den Antrag auf Mitgliedschaft NICHT ablehnen, wenn Sie zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert waren! Dies ist der sogenannte Kontrahierungszwang der GKV => Annahmeverpflichtung!
- Es gibt Krankenkassen die nur durch regionalen Bezug (einzelne/wenige Bundesländer) Versicherte aufnehmen dürfen oder nur für die Beschäftigten bestimmter Betriebe. Aus diesem Grund kann nicht Jede/r Interessierte zu jeder Krankenkasse wechseln.
Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel
Sofortiger Krankenkassenwechsel bei Statuswechsel
- Sofortiger Wechsel zur neuen GKV möglich
- Wenn innerhalb von 14 Tagen nach Statuswechsel die neue GKV gewählt wird.
Beispiele für einen Statuswechsel
- Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse
- Arbeitgeberwechsel
- Ausbildungsbeginn
- Wechsel Beschäftigung zur Arbeitslosigkeit oder umgekehrt
- Wechsel Studium zu Beschäftigung, ggf. umgekehrt auch
- Beschäftigung zu Rentnerstatus
- Aufnahme Beschäftigung (Entgelt > Minijob) neben Rente
- Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mit Anschluss in die freiwillige Versicherung
- Ende der Familienversicherung mit folgender freiwilliger Versicherung
- Ende der Familienversicherung und Aufnahme einer Beschäftigung
Wechselfrist beachten
Kündigungsmonat + 2 volle Monate
(wenn bereits 12 Monate Versicherungszeit bei der jetzigen Krankenkasse vorliegt)
Beispiel
- Beginn der Mitgliedschaft bei Ihrer aktuellen
Krankenkasse: 01.09.2024 Wahl der neuen Krankenkasse im Juni 2025
Beginn bei der gewählter Krankenkasse 01.09.2025

Rechtskonforme Optimierung der Beitragslast für Mitglieder der GKV
Dies betrifft insbesondere die Personenkreise
- Ehepartner, die in der Firma des anderen Ehepartners beschäftigt sind
- Selbstständige, die freiwillig versichert sind in der GKV
- Freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die überwiegend Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung oder Kapitalerträgen erzielen
- Pflichtversicherte oder freiwillige Mitglieder der GKV, die aus der Beschäftigung/Selbständigkeit ausscheiden beenden/unterbrechen und eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Kapitalabfindung zu erwarten haben.
Denn...
die Kapitalabfindung einer bAV unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht in der GKV für 10 Jahre mit dem 120. Teil der Abfindungshöhe
Beispiel:
50.000 € / 120 Monate
Abfindungshöhe / 10 Jahre
(Freibetrag berücksichtigt)
KV: 247 € / PV: 416 €
Monatliche Bemessungsgrundlage der Krankenkasse
247 € / 416 € x ca. 19,6 %
Kranken- u. Pflegeversicherungsbeitrag
54,- €
monatliche Beitragslast des Mitglieds.
54,- € x 120 Monate
Nettozahlung an die gesetzliche Krankenkasse
innerhalb von 10 Jahren
6.480€
Unser Team

Elmar Jansen
Erfahrung / Qualifikationen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:
- Studium zum Krankenkassenbetriebswirt
- Sozialversicherungsfachangestellter im gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherungsrecht
- mehrjährige Dozententätigkeit an der Bundesakademie der Betriebskrankenkassen
- mehrjährige Dozententätigkeit am Bildungszentrum der Wirtschaft in Duisburg (Sozialversicherungsrecht)
- mit 18 Jahren Erfahrung im operativen Geschäft als Spezialist und Führungskraft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erfahrung / Qualifikationen in der privaten Versicherung:
In der privaten Versicherung durchlief ich die höchstanerkannte Spezialausbildung in der Personenversicherung bei der Allianz und absolvierte alle offiziell anerkannten Ausbildungen/Zulassungen als:
- Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)
- Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
- Geprüfter Experte für Kranken- u. Pflegeversicherung (DVA)
- Spezialausbildung in der Personenversicherung der Allianz
- Seit 2010 erfolgreiche Erfahrung im operativen Vertrieb der privaten Versicherung; Selbständiger Vertreter seit Anfang 2012

Samira Jansen
Erfahrungen im sozialen Bereich / Qualifikationen:
- Betriebswirtin
- Zuständigkeit: Verträge, Rechnungswesen, Controlling
- Langjährige Führungserfahrung bei verschiedenen sozialen Trägern
- Vorständin eines Sozialträgers bis Mai 2022

Dieter Janssen
Erfahrungen / Qualifikationen
- Zugelassener Rentenberater
- Krankenkassenbetriebswirt
- Mehrjähriger Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Verantwortlicher in Krankenkassen für das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Erfahrungen im sozialen Bereich / Qualifikationen:
- Betriebswirtin
- Zuständigkeit: Verträge, Rechnungswesen, Controlling
- Langjährige Führungserfahrung bei verschiedenen sozialen Trägern
- Vorständin eines Sozialträgers bis Mai 2022
Erfahrungen / Qualifikationen
- Zugelassener Rentenberater
- Krankenkassenbetriebswirt
- Mehrjähriger Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Verantwortlicher in Krankenkassen für das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Erfahrung / Qualifikationen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:
- Studium zum Krankenkassenbetriebswirt
- Sozialversicherungsfachangestellter im gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherungsrecht
- mehrjährige Dozententätigkeit an der Bundesakademie der Betriebskrankenkassen
- mehrjährige Dozententätigkeit am Bildungszentrum der Wirtschaft in Duisburg (Sozialversicherungsrecht)
- mit 18 Jahren Erfahrung im operativen Geschäft als Spezialist und Führungskraft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erfahrung / Qualifikationen in der privaten Versicherung:
In der privaten Versicherung durchlief ich die höchstanerkannte Spezialausbildung in der Personenversicherung bei der Allianz und absolvierte alle offiziell anerkannten Ausbildungen/Zulassungen als:
- Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)
- Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
- Geprüfter Experte für Kranken- u. Pflegeversicherung (DVA)
- Spezialausbildung in der Personenversicherung der Allianz
- Seit 2010 erfolgreiche Erfahrung im operativen Vertrieb der privaten Versicherung; Selbständiger Vertreter seit Anfang 2012
Erfahrungen / Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Tätigkeiten am Europäischen Rechnungshof
- Spezialisierung u.a. im Bereich europäischen Rechts mit direktem Bezug/Auswirkung zu innerdeutschen Rechtsnormen (Versicherungsrecht)
Zuständigkeit:
- Begleitung der Kunden im Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren

Über uns
„Am Anfang eines jeden Weges,
steht immer der erste Schritt…“
Was vor über 25 Jahren im Rahmen der Verantwortlichkeit bei Krankenkassen und sozialen Trägerschaften für uns begann, sich vor über 12 Jahren zu einer Nebentätigkeit veränderte, entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem tragfähigen, komplexen und eigenen Tätigkeitsschwerpunkt.
Wir, die Geschäftsführer der Jansen GKV & KV Expert GmbH, haben es uns nicht zuletzt auch aus sozialen Gründen zur Aufgabe gemacht, Menschen, die Ihre Rechte allein nicht durchsetzen können, im Zusammenhang mit Themen der Krankenversicherung administrativ zu unterstützen. Wir leisten hierbei jedoch keine Rechtsberatungen innerhalb der GmbH-Tätigkeiten.
Ein Team, bestehend aus erfahrenen Kompetenzträgern, die diese Ideologie teilen, haben sich als kooperierende Fachleute – neben Ihren eigenen Haupttätigkeiten – zusammengefunden.
So trägt jedes Teammitglied mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Realisierung und Durchsetzung bestehender Rechtsansprüche unserer Kunden bei.
Inhaltlich waren es in der Vergangenheit vielfältige Begehrlichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung (meist Unsicherheiten zur Versicherungsfähigkeit, Beitragshöhen, Krankengeld u.v.m.).
Heute, getragen von der demografischen Entwicklung und den sich hieraus ergebenden Einkommensverwerfungen, sowie den zusätzlichen kostentreibenden Veränderungen unserer Zeit, reduzieren sich die Anfragen unseren Kunden fast ausschließlich auf das Thema:
Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Die Durchsetzung der rechtskonformen Möglichkeiten unserer Kunden wurde in den letzten Jahren jedoch zunehmend schwieriger. Haltungen und Handlungen – trotz unveränderter Rechtslage – der „externen Beteiligten“ des Wechselprozesses fordern in Teilen unterschiedliche und spezialisierte Reaktionen (z. B. Anhörungen, Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, einstweiligen Rechtsschutz, Untätigkeitsklagen) um den Prozess unserer Kunden zum Erfolg zu führen.
Aus vorgenannten Gründen fand sich das Team zusammen und pflegt darüber hinaus weiterhin fachübergreifende Netzwerke und Kooperationen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte.
Wir stehen gerne für Sie mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung und freuen uns auf Sie…
Herzlichst
Elmar & Samira Jansen